Die Kanzlei

Steuerberater Test
Thiele & Rotte auch in
2007 ausgezeichnet als “TOP Steuerberater” im Steuerberater-Test
(Ausgabe 35/2007)

Fachberater für Sanierung & Insolvenzverwaltung (DStV e.V.)

zertifizierter Fachberater des Deutschen Steuerberaterverbandes dstv_logo_klein03

Die Kanzlei  Thiele & Rotte - Sanierungsberatung durch spezialisierte Fachberater -

Steuerberatung, Steuerstrafrecht, Sanierung Insolvenzverwaltung und Existenzgründung: Unser Büro bietet für Sie alles zusammen! Fachberater_SuI_4C_kompakter02praxisschild02

Die Chancen, ein in die Krise geratenes Unternehmen erfolgreich zu sanieren, sinken mit zunehmender Zeitdauer dramatisch. Unternehmenssanierung bedeutet daher, unter hohem Zeitdruck und oftmals unter erheblichem Druck und versuchter Einflussnahme von Banken und Gläubigern existenzielle und zukunftsweisende Entscheidungen fällen zu müssen. Spezielle Kenntnisse im Bereich von Unternehmenssanierungen - auch des Insolvenzrechts und des Insolvenzanfechtungsrechts - sind dabei unerlässlich.

Wir, die T h i e l e & R o t t e Partnerschaft Steuerberatungsgesellschaft, sind eine im Jahre 2001 gegründete und mit nach dem Partnerschaftsgesetz (PartG) mit eigener Rechtspersönlichkeit ausgestattete Gesellschaft in der Rechtsform der Partnerschaftsgesellschaft.

In unserer Gesellschaft sind Wissen und Erfahrung von über 50 Jahren praktischer Tätigkeit in der Steuerberatung sowie Unternehmens- und Sanierungsberatung vereint. Der Zusammenschluss unserer Partner ist generationenübergreifend. Tradition und Moderne, Fortschritt und Festhalten an langjährig Bewehrtem stellen daher bei uns keinen Gegensatz dar. Andere umschreiben es mit großen Worten als “Unternehmensphilosophie”, wir verstehen uns schlicht als...

. . . FORTSCHRITTLICH AUS TRADITION !

Als “Fachberater für Sanierung und Insolvenzverwaltung (DStV)” sind wir insbesondere Ansprechpartner für Gesellschafter und Geschäftsführer von Unternehmen, die sich in den unterschiedlichsten Stadien einer Unternehmenskrise (Strategiekrise, Erfolgskrise, Liquiditätskrise etc.) befinden. Die Unternehmenssanierung stellt an den Unternehmensführer, aber insbesondere auch an dessen Berater, hohe Anforderungen. In dieser Phase gilt es die verbleibenden Chancen konsequent und ohne Zeitverzögerung zu nutzen, die Vielzahl von Risiken und Haftungsgefahren zu erkennen und Schaden vom Unternehmen und der Unternehmensführung abzuwenden. Sollte im Einzelfall eine Insolvenz unvermeidlich sein oder ggf. auch gerade eine Sanierung des Unternehmens innerhalb des Schutzes des Insolvenz(plan)verfahrens angestrebt werden, begleiten wir die Unternehmensführung auf diesen Weg und leisten auf Wunsch Unterstützung bei der Erstellung eines Insolvenzplanes (Sanierungsplan im Insolvenzplanverfahren zwecks Vermeidung der Zerschlagung des Unternehmens).

Die Erfahrung leert uns, dass kein Unternehmer davor gefeit ist, nach Jahren oder Jahrzehnten erfolgreicher Markteilnahme - sei es durch Marktveränderungen, Forderungsausfällen oder sonstigen Gegebenheiten - in eine tiefe und ggf. existenzbedrohende Unternehmenskrise zu geraten. Eine Unternehmenskrise sollte daher keineswegs mit einem persönlichen Versagen der Unternehmensführung gleichgesetzt werden. In unserer überwiegend mittelständisch geprägten Gesellschaft ist das Schicksal des Unternehmens jedoch sehr häufig zugleich eng mit der wirtschaftlichen und sozialen Existenz des Unternehmers verknüpft.

Wissenschaftliche Untersuchungen belegen jedoch gleichwohl, dass die meisten Unternehmenskrisen keineswegs “aus heiterem Himmel” auftreten oder gar unvorhersehbar sind. Von Ausnahmen abgesehen ist es vielmehr überwiegend ein schleichender und sich durchaus ankündigender Prozess der kontinuierlichen Verschlechterung der unternehmerischen Rahmenbedingungen, der letztlich in der Unternehmenskrise mündet. Die Aufgabe des Sanierungsberaters ist es in solchen Fällen, frühzeitig die Symptome einer sich abzeichnenden Verschlechterung der Unternehmenssituation zu erkennen und gemeinsam mit dem Mandanten alternative Handlungsstrategien zu entwickeln. Ist die Unternehmenskrise jedoch bereits eingetreten und gefährden eine mangelnde Liquidität oder eine sich abzeichnende Überschuldungssituation bereits den Fortbestand des Unternehmens, so ist kurzfristiges und beherztes Handeln und das konsequente Nutzen verbleibender Sanierungschancen erforderlich. Dabei sind in der Unternehmenskrise vielfältige gesetzliche Vorschriften z. B. des Arbeitsrechts, Gesellschaftsrechts, Anfechtungsrechts und Insolvenzrechts zu beachten, will der Unternehmer nicht in Gefahr laufen, sich einer persönlichen Verfehlung schuldig zu machen und persönlich für den eingetretenen Schaden verantwortlich gemacht zu werden. In solchen Situationen ist Expertenrat gefragt. Der Unternehmer und häufig auch der lediglich in steuerlichen Fragestellungen geschulte steuerliche Berater geraten in diesen Fällen schnell an ihre fachlichen Grenzen.

Der “Fachberater für Sanierung & Insolvenzverwaltung (DStV” ist ein unternehmerisch denkender und handelnder Steuerberater, der diese Beratungslücke schliesst. Als solcher “Fachberater” wird vom Deutschen Steuerberaterverband (DStV) berufen, wer als Steuerberater einen ca. einjährigen speziellen Fachlehrgang mit sich anschließenden Fachprüfungen erfolgreich absolviert hat und nachweislich über einschlägige praktische Erfahrungen auf dem Gebiet der Sanierungs- und Insolvenzberatung verfügt. Der Fachberatertitel, dessen Seminarinhalt fachlich dem des “Fachanwalts für Insolvenzrecht”.entspricht, wurde vom DStV erstmals im Jahr 2006 verliehen. Unser Partner zählt zu den ersten Fachberatern, die diesen Titel offiziell führen dürfen (s. hier!).

Gerne steht Ihnen unser Fachberater auch persönlich für Rückfragen zur Verfügung. Für ein unverbindliches Kontaktgespräch wenden Sie sich bitte an Herrn Dipl.-Betrw./Steuerberater Manfred Rotte.

 

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